Frequently Asked Questions (FAQs)
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1. Welche Unterlagen brauche ich für einen Bauantrag in NRW?
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag.
- Flurkarte im Maßstab 1:500
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:250.
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung.
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung.
- Erhebungsbogen für die Baustatistik.
- Angaben zum Artenschutz.
2. Wann muss ein Bauantrag gestellt werden?
Die Bauordnungen in NRW verlangt für Umbauten Bauanträge, wenn dadurch die Nutzung eines Raumes oder die äußere Erscheinung eines Gebäudes verändert wird. Das gilt besonders für Baumaßnahmen an und im Gebäude, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden.
3. Wie hoch sind die Gebühren für einen Bauantrag in NRW?
Die Gebührenhöhe einer Baugenehmigung hängt vom Einzelfall ab, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) errechnet und hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Hinzu können noch Gebühren für Abweichungen oder Befreiungen kommen.
4. Wie viele Quadratmeter darf man ohne Baugenehmigung in NRW bauen?
Verfahrensfreie Bauvorhaben und Beseitigung von Anlagen sind geregelt in § 62 BauO NRW 2018
5. Kann man ohne Architekt einen Bauantrag stellen?
Grundsätzlich kann ein Bauherr einen Bauantrag ohne Architekt stellen, jedoch nur in bestimmten Fällen. In den meisten Bundesländern dürfen nur bauvorlageberechtigte Personen einen Bauantrag offiziell einreichen. Dazu zählen Architekten, Bauingenieure oder staatlich anerkannte Techniker.